Kassenärztliche Vereinigung

Eine kassenärztliche Vereinigung ist eine Vereinigung aller Vertragsärzte einer bestimmten Region. Rechtlich gesehen handelt es sich bei ihnen um Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts. Sie nehmen also Aufgaben der ärztlichen Selbstverwaltung wahr.

Jeder Arzt oder Physiotherapeut, der für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung eine Zulassung besitzt, ist damit automatisch Mitglied in der kassenärztlichen Vereinigung seiner Region.

Die Aufgabe der Krankenkassenvereinigung ist zunächst die Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten ärztlichen, psychotherapeutischen und zahnärztlichen Versorgung. Sie überwacht die Erfüllung der ärztlichen Pflichten ihrer Mitglieder. Außerdem vertreten die kassenärztlichen Vereinigungen ihre Mitglieder gegenüber den Krankenkassen. Sie einigt sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen auf die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen. Diese Vergütung teilt die Vereinigung dann je nach erbrachter Leistung an die einzelnen Vertragsärzte auf.