Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ärzten und Patienten werden Gutachter eingeschaltet, die den Sachverhalt fachkundig bestimmen können und ihre Feststellungen in einem Gutachten darstellen. Anhand dieser Gutachten werden dann im Gerichtsprozess Entscheidungen getroffen. Den Gutachten und somit auch den Gutachtern kommt somit eine große Bedeutung zu. Die eingeschalteten Gutachter beziehungsweise Sachverständiger müssen dementsprechend neutral und unabhängig sein.
Ein Gutachter kann abgelehnt werden, wenn Gründe vorliegen, die geeignet sind um Misstrauen an seiner Unbefangenheit und Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Es kommt somit nicht darauf an, ob dem Gutachter beziehungsweise dem Sachverständiger eine tatsächliche Befangenheit nachgewiesen werden kann oder ob der Gutachter sich selbst als befangen ansieht.
Für die Ablehnung eines Gutachters ist es ausreichend, wenn bei einer Partei der Anschein erweckt wird, der Gutachter sei parteiisch und Hinweise vorliegen, die bei einem objektiven Dritten Zweifel an der Unbefangenheit des Sachverständiger auslösen würden.
Hinweise für eine Befangenheit liegen vor allem dann vor, wenn der Gutachter eine persönliche oder geschäftliche Beziehung mit einem der Parteien hat. Außerdem kann die Befangenheit dadurch vermutet werden, dass der Sachverständiger an einem anderen Prozess einer der Parteien beteiligt ist. Hinweise auf eine Befangenheit können sich auch direkt aus dem Gutachten ergeben. So können bestimmte Formulierungen oder auch Abfälligkeiten gegen eine Partei auf eine Befangenheit hindeuten.
Nachdem der betroffene Sachverständiger von einer Seite abgelehnt worden ist, muss durch das Gericht ein neuer Gutachter bestellt werden. Dieser muss dann ein neues Gutachten verfassen.