Berufsrecht der Ärzte

Das ärztliche Berufsrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die den Zugang zum Beruf des Arztes und die Ausübung des Arztberufes betreffen. Das Berufsrecht der Ärzte legt fest, wer als Arzt gilt. Es trifft Regelungen darüber. wie man ein Arzt werden kann. Außerdem stellt es die Pflichten eines Arztes dar und regelt die beruflichen Folgen von Pflichtverstößen.

Zunächst legt das Berufsrecht fest, was ein Arzt ist. Bei einem Arzt handelt es sich um eine Person, welche die benötigte Approbation verfügt, um sich Arzt nennen zu dürfen und Berufe der Heilkunde ausübt. Hierzu gehören auch Zahnärzte und Tierärzte.

Die Approbation wird dann erteilt, wenn die betroffene Person die vorgeschriebene Ausbildung absolviert und die dazugehörige Prüfung bestanden hat. Außerdem darf die Person nicht aufgrund seines Verhalten, als unwürdig oder unzuverlässig für die Ausübung des Berufes gelten. Die Person muss weiterhin auch gesundheitlich in der Lage sein, den ärztlichen Beruf auszuüben und er muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um Fachgerecht kommunizieren zu können.

Bei Ärzten kann zwischen Vertragsärzten, Amtsärzten, niedergelassenen Ärzten und Ärzten in Krankenhäusern unterscheiden werden. Das Besondere am Vertragsarzt ist, dass der Arzt verpflichtet ist, jeden gesetzlich versicherten Patient zu behandeln. Amtsärzte zeichnen sich dadurch aus, dass sie bei ihrer Tätigkeit bei einem Amt angestellt sind. Ein solches Amt ist zum Beispiel ein Gesundheitsamt. Niedergelassene Ärzte arbeiten selbstständig in ihren eigenen Arztpraxen und Krankenhausärzte arbeiten in Krankenhäusern.

Der Beruf des Arztes ist ein freier Beruf. Das bedeutet, dass sich dieser Beruf durch eine besondere berufliche Qualifikation, eine berufsrechtliche Bindung und ein hohes Maß an Verantwortlichkeit und Eigenverantwortung auszeichnet. Die Eigenverantwortung bezieht sich dabei auf das eigenverantwortliche Handeln bei der Behandlung eines Patienten und nicht auf organisatorische Strukturen.

Das Berufsrecht legt außerdem die Pflichten eines Arztes fest. Jede Person, welche den Beruf des Arztes ausübt, hat einen ärztlichen Heilauftrag. Der Arzt muss der Gesundheit des Einzelnen und der des gesamten Volkes dienen. Ein Arzt ist dazu verpflichtet, bei einer Behandlung immer den aktuellen medizinischen Standard einzuhalten und den Regeln der ärztlichen Kunst zu folgen.

Der Beruf des Arztes verpflichtet ihn grundsätzlich dazu, Patienten zu untersuchen und zu behandeln. Dies schließt auch Hausbesuche und Notfalldienste ein. Der Arzt ist aber nicht dazu verpflichtet, jeden zu behandeln. Auch für Ärzte gilt die Vertragsfreiheit. Ein Arzt kann also entscheiden, mit wem er einen Behandlungsvertrag abschließt. Ärzte sind zur Fortbildung verpflichtet. Sie müssen sich stets so fortbilden, dass sie ihre, für die Ausübung ihres Berufes notwendigen, Fachkenntnisse erhalten oder weiterentwickeln. Ärzte unterliegen einer Schweigepflicht. Diese umfasst alle Informationen, die sie über den Patienten durch die Behandlung erlangen. Ein Verstoß gegen diese Schweigepflicht stellt eine Straftat nach § 203 StGB dar. Ein Arzt ist auch dazu verpflichtet, Behandlungen ausreichend zu dokumentieren. Er muss dabei sowohl das körperliche Befinden des Patienten, als auch die Umstände und den Verlauf der Behandlung aufzeichnen.

Das Berufsrecht legt außerdem die Folgen für Pflichtverstöße fest.

Zuständig für Pflichtverletzungen von Ärzten sind die Berufsgerichte. Diese liegen im Zuständigkeitsbereich der Landesärztekammern. Das Berufsgericht bewertet dann, ob sich ein, gegen einen Arzt vorgebrachter, Verdacht einer Pflichtverletzung bewahrheitet hat.

Ist die Pflichtverletzung durch das Gericht bestätigt, kann dieses verschiedene Maßnahmen einleiten. Zunächst kann es dem betroffenen Arzt eine Warnung aussprechen. Es kann aber auch einen Verweis erteilen oder dem Arzt eine Geldbuße auferlegen. Außerdem kann es dem betroffenen Arzt das Wahlrecht und die Wählbarkeit für Kammerorgane absprechen und wenn der Arzt bereits Mitglied in einem Kammerorgan ist, diese Position aberkennen.