Die Arzthaftung bezeichnet die zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes gegenüber seinem Patienten bei einer Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht.
Bei einer ärztlichen Behandlung eines Patienten kommt ein Behandlungsvertrag zwischen dem Arzt und dem Patienten zustanden. In diesem verpflichtet sich der Arzt zu einer fachgerechten Behandlung mit dem Ziel der Heilung oder der Linderung der Beschwerden des Patienten, wobei der Arzt kein Ergebnis, sondern nur das ernstliche Bemühen das Ergebnis zu erreichen schuldet. Der Behandlungsvertrag enthält darüber hinaus auch Sorgfaltspflichten, an die sich der Arzt zu halten hat. Diese ergeben sich aus dem medizinischen Standard des jeweiligen Fachgebiets des Arztes.
Der Arzt haftet, wenn er eine dieser vertraglichen Pflichten verletzt. Die Pflichtverletzungen können Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche begründen. Hierfür muss dem Arzt ein Arztfehler nachgewiesen werden können, welcher im direkten Zusammenhang mit den eingetretenen Schäden des Patienten steht.