Das Medizinrecht lässt sich nicht auf ein spezielles Thema herunterstufen. Vielmehr ist es sehr umfangreich und vielseitig. Im Groben geht es um die Medizin und die Gesundheit in rechtlicher Hinsicht.
Im Vordergrund steht ganz klar das Verhältnis zwischen Arzt und Patienten. Jedoch ist nicht zu vergessen, dass es genauso auch Beziehungen unter den Ärzten selbst, zwischen den Ärzten und der Ärztekammer oder auch zwischen den Ärzten und den Kassenärztlichen Vereinigungen regelt.
Im Medizinrecht werde vorallem folgende Bereiche behandelt, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist:
- Apothekerrecht
- Arzthaftungsrecht
- Arztwerberecht
- Honorierung
- Krankenhausrecht
- Patientenrecht
- Pharmarecht
- Pflegeberufsrecht
- Praxisübertragung/ Praxisverkauf
Dabei spielen vorallem die Approbationsordnung, das Arzneimittelgesetz, die Berufsordnung, das Medizinproduktgesetz, und das Patientenrechtsgesetz eine wichtige Rolle. Außerdem gibt es noch viele öffentlich- rechtliche Normen, die die Ausübung von Ärzten und Zahnärzten regeln. Dies stellt jedoch einen kleinen Teil der rechtlichen Normen, die im Medizinrecht angewendet werden.
Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des umfangreichen Medizinrechts vermitteln und aufzeigen, welche Aspekte in den jeweiligen Bereichen von besonderer Bedeutung sind.